Makler Provisionen Karlsruhe Vergleich


Deutsche Makler gehören zu den teuersten der Welt, in anderen Ländern müssen Immobilienmakler mehr leisten und erhalten meist deutlich geringere Provisionen als in Deutschland.

In Deutschland waren Maklerprovisionen lange Zeit nicht gesetzlich geregelt, lediglich bei der Vermittlung einer Mietwohnung gibt es eine Begrenzung auf zwei Monatsmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer. Durch das 2015 eingeführte Bestellerprinzip bei Vermietungen ist diese Begrenzung nahezu hinfällig geworden, da in der Regel der Vermieter die - frei verhandelbare und damit oft niedrigere - Provision bezahlen muss. Beim Verkauf werden meist zwischen 5 und 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.

Die Zulassungsvoraussetzungen für den Maklerberuf sind minimal: Wer ein paar hundert Euro für die Genehmigung nach § 34 c GewO übrig hat und nicht gerade in einem Insolvenzverfahren steckt, kann Immobilienmakler werden. Immerhin wurde 2018 eine Weiterbildungsverpflichtung für Makler beschlossen, die ist aber mit nur 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren am unteren Ende der Vorschläge der Immobilienverbände. Leider hat sich die Zertifizierung nach DIN EN 15733 noch nicht flächendeckend durchgesetzt. Von zertifizierten Immobilienmaklern können Käufer und Verkäufer einen hohen Qualitätsstandard erwarten.

Einige Beispiele aus anderen Ländern:

  • USA: 3 bis 6 % für den Verkäufer, Voraussetzung ist ein staatliches Abschlussexamen
  • Frankreich: 2 bis 5 % für den Verkäufer, Voraussetzung ist ein Jurastudium
  • Großbritannien: 2 % entweder für den Verkäufer oder für den Käufer, Voraussetzung ist eine kaufmännische Ausbildung mit Zusatzqualifikation
  • Niederlande: 2 % entweder für den Verkäufer oder für den Käufer, Voraussetzung ist eine mehrjährige Ausbildung und ein staatlicher Test
  • Schweden: 5 % für den Verkäufer, Voraussetzung ist ein Fachstudium des Makler- und Notariatswesen
  • Dänemark: bis 2 % für den Verkäufer, Voraussetzung ist eine Fach- und Eignungsprüfung

Maklerprovision in Karlsruhe

Die für Karlsruhe übliche Provision von 6,0 % zuzüglich Mwst (Käufer und Verkäufer übernehmen je 50 %) wurde von den Immobilienverbänden vorgegeben, allerdings noch zu Zeiten, als Immobilienmakler einen teuren Glaspalast in bester Innenstadtlage benötigten und jedes Wochenende horrende Summen für ihre Anzeigen in den Tageszeitungen ausgeben mussten.

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und damit frei verhandelbar. Eine Preisliste werden Sie auf den wenigsten Websiten finden, die Makler versuchen im persönlichen Gespräch, möglichst die Maximalprovision herauszuhandeln. Die großen Immobilienbüros - insbesondere die Bankmakler - haben einen hohen finanziellen Aufwand für Büroflächen, Assistenten und Backoffice, oft müssen sie auch Tip-Provisionen an den vermittelnden Bankberater bezahlen. Sie sind daher nur in Ausnahmefällen zu Preissenkungen bereit. Bisher wurde oft - wenn der Verkäufer nicht 50 % der Provision übernehmen wollte - die Differenz dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt, so wurden in den letzten Jahren auch in Karlsruhe Käuferprovisionen von 4,76 % oder sogar 5,95 % verlangt.

Aber das hat sich im Jahr 2021 geändert. Durch das neue Provisionsgesetz (siehe unten) dürfen dem Käufer maximal 50 % der Gesamtprovision in Rechnung gestellt werden, wenn der Verkäufer z.B. nur 2 % akzeptiert, darf auch die Käuferprovision maximal 2 % betragen. Und es gibt neue Konkurrenz aus dem Internet. Eine Reihe von Billigmaklern, ausgestattet mit vielen Millionen Investorengeldern verspricht die gleiche Leistung zu deutlich geringeren Preisen. Die Qualität ist wahrscheinlich nicht mit einem professionellen Immobilienmakler zu vergleichen, vom Firmensitz z.B. in der Hauptstadt lässt sich kaum zuverlässig ein marktgerechter Verkaufspreis ermitteln. Und richtig gute Fachleute vor Ort können sich die Billigmakler nicht leisten, ihre Millionen werden mit teuren TV-Spots und Google-Anzeigen versenkt. Aber solange die Millionen noch nicht verbraucht sind, könnten Sie zu einer allgemeinen Senkung der Provisionssätze führen.

Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Das Gesetz wurde im November 2019 von der Bundesregierung beschlossen, im Juni 2020 vom Bundesrat genehmigt und trat 23.12.2020 in Kraft. Seit dem darf bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen dem Käufer maximal die Hälfte der Gesamtprovision in Rechnung gestellt werden. Eine gesetzliche Deckelung der Provision, wie von Grünen und Linken gefordert, wird es nicht geben.

Provision bei weststadtmakler.de

Wir haben unser Büro bei einem hohen Qualitätsstandard sehr effizient organisiert. Einen Großteil unseres Marketingbudgets geben wir im Internet aus, wo wir zu geringeren Kosten wesentlich mehr potentielle Käufer erreichen können als in den Printmedien. Deshalb können wir auch mit Provisionen zwischen 3,0 und 4,0 % (abhängig vom Kaufpreis der Immobilie) zuzüglich Mehrwertsteuer rentabel arbeiten. Bei marktgängigen Mehrfamilienhäusern und Buroflächen in Karlsruhe übernimmt auf Wunsch der Käufer unsere volle Provision, für den Verkäufer entstehen dann keine Kosten. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sind die Provisionen (nicht aber die Provisionshöhe !) gesetzlich geregelt. Nach dem "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten" übernehmen Käufer und Verkäufer je 50 % unserer Kosten.