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Der Energieausweis
Auch wenn über den Sinn einer einheitlichen europäischen Lösung diskutiert werden kann, ab 1. Juli 2008
(bzw. ab 01.01.2009 bei neueren Bauten) muss jeder Eigentümer, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, einen Energieausweis vorlegen. Ohne
diesen Energieausweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweis, den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten.
Der verbrauchsorientierte basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist mit
Kosten von ca. 35 Euro der billigere. Beim bedarfsorientierten Energieausweis besichtigt ein Spezialist Ihre
Immobilie und stellt anhand der vorhandenen Baumaterialien und Dämmungen den Energiebedarf fest. Das ist natürlich
viel aufwändiger und kostet ab ca. 300 Euro. Ein ausgestellter Ausweis ist für 10 Jahre gültig. Ausgenommen von der
Ausweispflicht sind Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern
ist nur ein Ausweis zu erstellen, es wird nicht jede Wohnung getrennt bewertet.
Für die verschiedenen Haustypen und Baujahre gibt es unterschiedliche Vorschriften:
- Gebäude bis 4 Wohnungen:
- bis Baujahr 1965 muss ab 01.07.2008 ein Ausweis vorliegen, wer bis zum 30.06.2008 keinen günstigen
Verbrauchsausweis beschafft hat, muss einen Bedarfsausweis vorlegen
- ab Baujahr 1966 muss ein Ausweis ab 01.01.2009 vorgelegt werden. Wer bis zum 31.12.2008 keinen günstigen
Verbrauchsausweis beschafft hat, muss bei Baujahren bis 1977 einen Bedarfsausweis erstellen lassen, für Gebäude ab
Baujahr 1978 kann auch weiterhin der günstigere Verbrauchsausweis erstellt werden.
- Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen:
- bis Baujahr 1965 muss ein Ausweis ab 01.07.2008 vorgelegt werden. Dabei genügt der günstigere Verbrauchsausweis.
- ab Baujahr 1966 muss der Ausweis ab 01.01.2009 vorliegen, es genügt auch der günstigere Verbrauchsausweis.
Den Verbrauchsausweis erhalten Sie z.B. beim Energiedienstleister
Minol. Für einen Bedarfsausweis arbeiten
wir mit einem DENA-zertifizierten Ausstellungsberechtigten zusammen.
Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie auch auf den Webseiten des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung
© oststadtmakler.de - Dipl.-Sachverständiger (DIA) Martin Burkard Karlsruhe 2011
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