Home Objekte Immobilienmarkt News Impressum

Home
    Verkauf
    Vermietung
    Bewertung
    Verkauf ohne Makler
    Kosten

Objekte

Der Immobilienmarkt
    in Deutschland
    in Karlsruhe
    in der Oststadt
        Denkmale
            A - D
            E - G
            H - K
            L - O
            P - R
            S - Z
        Bodenrichtwerte

Immobilienrechner

News

Jobs

Impressum
    Kontakt

Sitemap

Kulturdenkmale in der Karlsruher Oststadt

Kulturdenkmale im rechtlichen Sinne sind von Menschen geschaffene Gegenstände, die die Zeiten überdauert haben und Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung darstellen und an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Sie stehen üblicherweise unter Denkmalschutz. In Deutschland hat jedes Bundesland aufgrund der Kulturhoheit der Länder sein eigenes Denkmalschutzgesetz.

Die Denkmaleigenschaft belastet in der Regel die Denkmaleigentümer, weil sie aufgrund der Denkmalschutzgesetze zum Erhalt ihres Denkmals verpflichtet sind. Das kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und Eigentümer in ihrem Eigentumsrecht beschränken. Dafür gibt es bestimmte Steuererleichterungen: Kapitalanleger können die Modernisierungskosten denkmalgeschützter Immobilien nach § 7i EStG acht Jahre lang mit jeweils 9 % und weitere vier Jahren lang mit jeweils 7 % steuerlich geltend machen. Zusätzlich kann die Altsubstanz des Gebäudes (ohne Grundstück) mit jährlich 2,5 % (2 % ab Baujahr 1925) abgeschrieben werden. Selbstnutzer können Sanierungskosten nach § 10f EStG zehn Jahre lang mit jeweils 9 % absetzen.

Die Karlsruher Oststadt ist auch wegen ihrer zahlreichen gut erhaltenen Altbauten so beliebt. So steht mit über 150 Kulturdenkmalen jedes achte Gebäude unter Denkmalschutz. Bedeutende Architekten waren z.B. Franz Wolff, Otto Büche, Johann Brannath, Curjel & Moser, Ludwig Trunzer und Adolf Hirth. Neben einzelnen Gebäuden sind auch Gesamtanlagen wie z. B. der Gottesauer Platz, die Brauerei Hoepfner oder der Hauptfriedhof besonders geschützt.
Die meisten geschützten Gebäude sind Kulturdenkmale nach § 2 (Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht). Einige Gebäude stehen auch unter dem Schutz des § 15 (Bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmales dürfen nicht verändert werden, wenn sie für das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals von erheblicher Bedeutung sind) oder des § 19 (Schutz von Gesamtanlagen, insbesondere Straßen-, Platz- oder Ortsbilder).

Auf den folgenden Seiten werden die Kulturdenkmale mit Adresse, Objektart, Baujahr und Architekt aufgelistet. Falls nichts anderes angegeben wurde, handelt es sich um Kulturdenkmale nach § 2.

© oststadtmakler.de - Dipl.-Sachverständiger (DIA) Martin Burkard Karlsruhe 2010