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Bodenrichtwerte in der Karlsruher Oststadt zum Jahresende 2008

Nach § 196 Baugesetzbuch sind Bodenrichtwerte "auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend als durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen. Die Bodenrichtwerte sind jeweils zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist."

Bei der sachverständigen Wertermittlung werden zusätzlich noch Faktoren wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstückstiefe, Grundstücksform, Bodenbeschaffenheit, Immissionen usw. berücksichtigt. Ohne sachverständige Bewertung können die veröffentlichten Bodenrichtwerte nur für überschlägige Wertermittlungen verwendet werden.

Zum Jahresende 2010 hat der Gutachterausschuss Karlsruhe für die Oststadt in den zu Wohnzwecken genutzten Gebieten Bodenrichtwerte zwischen 280 und 400 Euro/m² festgestellt. Zu den einfachen Lagen gehören das Mischgebiet zwischen Stumpfstraße und Emil- Frommel- Straße, die nördliche Karl- Wilhelm- Straße zwischen Bernhardus- und Karl- Wilhelm- Platz, der Klosterweg nördlich der Hagsfelder Allee und die angrenzenden Teile der Hagsfelder Allee. Zu den guten Lagen zählt das Gebiet um den Tulla- und Karl-Wilhelm-Platz, das von der Bernhardstraße, der Rintheimer Straße, der Berckmüllerstraße und der Durlacher Allee begrenzt wird.

Die Bodenrichtwerte für Karlsruhe können auf der Website des Gutachterausschusses Karlsruhe kostenlos abgerufen werden.

© oststadtmakler.de - Dipl.-Sachverständiger (DIA) Martin Burkard Karlsruhe 2011